Österreich · Stand August 2026

Krypto Steuer in Österreich verständlich erklärt

Seit der Neuregelung gelten für Kryptowährungen eigene Regeln: 27,5 Prozent auf realisierte Gewinne, eine scharfe Trennlinie zwischen Altbestand und Neubestand, und ein Tausch, der anders behandelt wird als viele erwarten. Diese Seite ordnet ein, was für dich gilt.

Deinen Orientierungswert berechnen

Der Steuer Check nimmt deine Vorgänge, ordnet sie nach österreichischen Regeln ein und zeigt dir einen Orientierungswert. Keine Anmeldung, die Berechnung läuft in deinem Browser.

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Warum die Krypto-Steuer so oft schiefgeht

Die meisten Fehler entstehen nicht aus Nachlässigkeit, sondern aus einer falschen Übertragung. Wer Aktien kennt, nimmt an, dass die gleichen Regeln gelten. Wer deutsche Ratgeber liest, rechnet mit einer Haltefrist von einem Jahr, die es in Österreich so nicht gibt. Und wer bei einer Börse eine Jahresübersicht herunterlädt, hält ein Dokument in der Hand, das nicht dasselbe ist wie eine steuerliche Einordnung.

Dazu kommt die Menge. Ein einziges Jahr mit zwei Börsen und einer Wallet erzeugt schnell mehrere hundert Zeilen: Käufe, Tauschvorgänge, Gebühren in einer dritten Währung, Staking-Gutschriften, Übertragungen zwischen eigenen Adressen. Nicht jede dieser Zeilen ist steuerlich relevant, aber jede sieht auf den ersten Blick gleich aus.

Die gute Nachricht: Die österreichischen Regeln sind, wenn man sie einmal sortiert hat, überschaubarer als ihr Ruf. Es gibt im Kern drei Fragen. Wann wurde gekauft, was ist passiert, und wurde tatsächlich realisiert.

Die wichtigste Trennlinie: Altbestand und Neubestand

In Österreich entscheidet ein einziges Datum darüber, welches Regelwerk auf deine Coins angewendet wird. Wer diese Trennung nicht kennt, rechnet unter Umständen Gewinne, die gar nicht steuerpflichtig sind.

Zeitstrahl Altbestand und Neubestand Coins, die vor dem 1. März 2021 angeschafft wurden, gelten als Altbestand. Anschaffungen ab dem 1. März 2021 gelten als Neubestand und unterliegen 27,5 Prozent KESt. Altbestand Angeschafft vor dem 1. März 2021 Neubestand Angeschafft ab dem 1. März 2021 STICHTAG 1. März 2021 Verkauf nach heutiger Rechtslage nicht erfasst 27,5 % auf realisierte Gewinne
Der Stichtag entscheidet über das Regelwerk, nicht über den Zeitpunkt des Verkaufs. Wer 2019 gekauft und 2026 verkauft, wird anders behandelt als jemand, der 2022 gekauft hat.

Für Neubestand gilt der besondere Steuersatz von 27,5 Prozent auf realisierte Gewinne. Er ist unabhängig davon, wie lange du gehalten hast. Eine Spekulationsfrist wie in Deutschland gibt es für diesen Bereich nicht. Verkaufst du nach zwei Wochen oder nach fünf Jahren, ändert das am Satz nichts.

Für die Zuordnung mehrerer Käufe derselben Währung wird in Österreich der gleitende Durchschnittspreis herangezogen. Du rechnest also nicht Kauf für Kauf einzeln ab, sondern führst einen laufenden Durchschnitt deiner Anschaffungskosten.

Was tatsächlich einen Steuerfall auslöst

Nicht jede Bewegung in deinem Portfolio ist ein steuerlicher Vorgang. Diese vier Fälle sind die, über die in der Praxis am häufigsten gestritten wird.

Tausch Krypto gegen Krypto

Löst in Österreich keine Besteuerung aus. Die Anschaffungskosten wandern auf die erhaltene Währung mit. Das ist einer der größten Unterschiede zu Deutschland.

Verkauf gegen Euro

Der klassische Realisierungsfall. Der Gewinn ergibt sich aus Erlös minus gleitendem Durchschnittspreis. Auch der Kauf einer Ware mit Krypto zählt hierher.

Staking

Beim Zufluss wird kein Wert angesetzt, die Anschaffungskosten sind null. Die Besteuerung greift erst, wenn du die erhaltenen Coins später verkaufst.

Lending und Mining

Anders als Staking. Der Zufluss wird sofort mit 27,5 Prozent besteuert, der angesetzte Wert wird zum Einstand für einen späteren Verkauf.

Mining

Wird als laufende Tätigkeit eingeordnet und nicht wie ein reiner Kapitalvorgang behandelt. Ob betrieblich oder privat, hängt vom Umfang ab.

Steuereinfache Anbieter: wenn die Steuer schon bezahlt ist

Ein Punkt, der vielen nicht bewusst ist: Seit 1. Jänner 2024 müssen inländische Krypto-Dienstleister die Kapitalertragsteuer selbst einbehalten und ans Finanzamt abführen.

Das betrifft Anbieter mit Sitz in Österreich. Wer dort Kryptowährungen gegen Euro verkauft, bekommt die 27,5 Prozent bereits abgezogen, ähnlich wie bei einem steuereinfachen Wertpapierdepot.

Der Effekt heißt Endbesteuerungswirkung: Bei richtigen Angaben sind diese Gewinne damit abgegolten und müssen nicht mehr in die Steuererklärung.

Das gilt nur für inländische Anbieter. Bei ausländischen Plattformen wird nichts abgezogen. Dort bleibt alles wie vorher: selbst erfassen, selbst erklären.

Wann du trotzdem eine Erklärung abgeben musst

Der automatische Abzug erledigt nicht jeden Fall. Eine Erklärung bleibt nötig, wenn einer dieser Punkte zutrifft:

  1. Du nutzt auch ausländische PlattformenDort findet kein Abzug statt, diese Vorgänge musst du selbst angeben.
  2. Du hast keine oder unplausible Anschaffungskosten angegebenDann werden ersatzweise 50 Prozent des Verkaufserlöses angenommen, was fast immer zu deinem Nachteil ist. Über die Erklärung kannst du das richtigstellen.
  3. Du willst Verluste verwertenEin Ausgleich mit anderen Kapitaleinkünften läuft nur über die Erklärung.
  4. Deine Angaben waren falschDann ist die Endbesteuerungswirkung nicht eingetreten.

Wenn du Bestände von außen auf eine inländische Plattform bringst, wirst du dort nach Anschaffungskosten, Anschaffungsdatum und danach gefragt, ob zwischenzeitlich steuerneutral getauscht wurde. Diese Angaben sind der Grund, warum die eigene Dokumentation auch bei steuereinfachen Anbietern wichtig bleibt.

Österreich, Deutschland und die Schweiz im Vergleich

Viele Ratgeber im deutschsprachigen Raum stammen aus Deutschland. Wer sie ungeprüft auf Österreich überträgt, kommt zu falschen Ergebnissen. Diese Übersicht zeigt, wo die Wege auseinandergehen.

Vergleich der wichtigsten Regelungen im DACH-Raum
ThemaÖsterreichDeutschlandSchweiz
Gewinne im Privatvermögen 27,5 % besonderer Steuersatz Persönlicher Steuersatz In der Regel steuerfrei
Haltefrist Keine Ein Jahr, danach steuerfrei Nicht maßgeblich
Tausch Krypto gegen Krypto Nicht steuerwirksam Steuerpflichtiger Vorgang Nicht maßgeblich
Zuordnung mehrerer Käufe Gleitender Durchschnitt FIFO je Verwahrung Bewertung zum Stichtag
Freigrenzen Keine eigene Freigrenze 1.000 € allgemein, 256 € für sonstige Einkünfte Kantonal geregelt
Vermögensbezogene Steuer Keine Keine Vermögenssteuer auf den Bestand
Abgrenzung zum Gewerbe Nach Umfang der Tätigkeit Nach Umfang der Tätigkeit Safe-Haven-Kriterien der ESTV

Die Schweiz kennt keinen einheitlichen Bundesansatz für alle Fragen. Kantonale Unterschiede bei Bewertung und Vermögenssteuer sind die Regel, nicht die Ausnahme.

Fünf Fehler, die regelmäßig teuer werden

  1. Eigene Übertragungen als Verkauf zählenWer Coins von der Börse auf die eigene Wallet schickt, verkauft nichts. Im Export sieht das oft aus wie ein Abgang und wird mitgerechnet.
  2. Die deutsche Haltefrist annehmenEin Jahr halten und steuerfrei verkaufen funktioniert in Österreich nicht. Diese Annahme ist der häufigste Übertragungsfehler.
  3. Gebühren nicht berücksichtigenTransaktionsgebühren gehören zur Berechnung, werden aber häufig in einer dritten Währung abgerechnet und fallen dadurch aus der Aufstellung.
  4. Verluste liegen lassenRealisierte Verluste können innerhalb desselben Jahres mit Gewinnen aus derselben Kategorie ausgeglichen werden. Wer sie nicht erfasst, verschenkt bares Geld.
  5. Sich auf einen Börsenreport verlassenDer Jahresreport einer Börse kennt nur, was auf dieser Börse passiert ist. Wallets, andere Plattformen und Tauschvorgänge fehlen dort.

So sieht dein Orientierungswert aus

Der Steuer Check nimmt deine Vorgänge entgegen, ordnet jeden einzeln nach den Regeln des gewählten Landes ein und zeigt dir am Ende eine nachvollziehbare Aufstellung statt einer einzelnen Zahl.

Nicht alles auf einer Krypto-Plattform ist steuerlich Krypto. Tokenisierte Aktien, gehebelte Produkte, Rohstoffprodukte und Edelmetalle folgen eigenen Regeln und oft dem progressiven Tarif statt den 27,5 Prozent. Wer solche Produkte hält, sollte das getrennt betrachten.

Die Berechnung läuft vollständig in deinem Browser. Deine Vorgänge werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Du wählst zuerst das Steuerland, danach entweder Import oder Einzelberechnung.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Steuer auf Kryptowährungen in Österreich?

Realisierte Gewinne aus Neubestand unterliegen dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent. Der progressive Tarif kommt nur in Sonderfällen zur Anwendung, etwa wenn die Tätigkeit als betrieblich einzustufen ist.

Was ist der Unterschied zwischen Altbestand und Neubestand?

Coins, die vor dem 1. März 2021 angeschafft wurden, gelten als Altbestand und fallen nicht unter die Neuregelung. Alles ab diesem Zeitpunkt ist Neubestand. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Anschaffung, nicht der des Verkaufs.

Ist der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere steuerpflichtig?

In Österreich löst der Tausch Krypto gegen Krypto keine Besteuerung aus. Die Anschaffungskosten werden auf die erhaltene Währung übertragen. In Deutschland ist das anders, was zu vielen Missverständnissen führt.

Muss ich Staking-Erträge versteuern?

Beim Zufluss wird kein Wert angesetzt, die Anschaffungskosten betragen null. Die Besteuerung greift erst beim späteren Verkauf der erhaltenen Coins, dann allerdings auf den vollen Erlös.

Wird Lending genauso behandelt wie Staking?

Nein, und das ist der häufigste Irrtum in diesem Bereich. Bei Staking wird beim Zufluss kein Wert angesetzt, die Steuer fällt erst beim Verkauf an. Bei Lending wird der Zufluss sofort mit 27,5 Prozent besteuert, und der angesetzte Wert wird zum Einstand für einen späteren Verkauf. Dasselbe gilt für Mining im Privatvermögen.

Was ändert sich durch DAC8 ab 2026?

Anbieter werden verpflichtet, Daten über Krypto-Vorgänge ihrer Kundinnen und Kunden zu melden und zwischen den Behörden auszutauschen. Für dich heißt das vor allem: Vollständigkeit der eigenen Aufzeichnungen gewinnt an Bedeutung.

Brauche ich dafür eine Steuerberatung?

Bei einfachen Fällen reicht oft eine saubere eigene Aufstellung. Sobald Mining, betriebliche Tätigkeit, größere Bestände oder mehrere Länder im Spiel sind, ist eine spezialisierte Steuerberatung sinnvoll. Ready4nexxt hilft dir dabei, gut vorbereitet in dieses Gespräch zu gehen.

Offizielle Primärquellen: BMF Österreich: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen

Quellen und Einordnung

  • § 93 Abs 4a EStG und § 124b Z 384 EStG zum verpflichtenden KESt-Abzug ab 2024
  • Bundesministerium für Finanzen (BMF), Informationen zur Besteuerung von Kryptowährungen
  • Einkommensteuergesetz, §27b und §27a
  • Wirtschaftskammer Österreich (WKO), Merkblätter zur Kryptobesteuerung
  • Für den Ländervergleich: Einkommensteuergesetz Deutschland §23, Eidgenössische Steuerverwaltung zu Kryptowährungen

Diese Seite dient der allgemeinen Information und Bildung. Sie stellt keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Rechtsberatung dar. Die dargestellten Regeln sind vereinfacht und können den Einzelfall nicht abbilden. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Alle Entscheidungen erfolgen eigenverantwortlich.

Inhaltlicher Stand: August 2026