Ermittle einen steuerlichen Orientierungswert für Krypto-Verkäufe in Österreich. Schnell, lokal im Browser und ohne Registrierung.
Rechtsstand: §27b EStG (AT) · BMF-Schreiben 06.03.2025 (DE) · ESTV-Kreisschreiben Nr. 36 (CH) · Stand Juni 2026
Kein steuerlicher Rat. Dieses Tool dient ausschließlich der allgemeinen Orientierung für den österreichischen Markt. Es ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für deine persönliche Situation wende dich an einen zugelassenen Steuerberater.
Land
Art des Erwerbs
Einstandspreis
Bei Käufen auf beiden Seiten des Stichtags bitte Einzelkäufe verwenden
Direkt von Bitpanda, Coinbase oder Kraken ablesenBitte gültigen Durchschnittspreis angeben.
Bei Käufen auf beiden Seiten des Stichtags bitte einen Steuerberater einschalten
Gleitender Durchschnittspreis (BMF-Methode)
Gewichteter Durchschnitt aller Käufe
–
Art des Staking-Ertrags
Kein Steuerereignis beim Erhalt. Beim klassischen Staking, also Proof of Stake mit Blockerstellung oder Validierung, erfolgt beim Zufluss keine Besteuerung. Die erhaltenen Coins haben Anschaffungskosten von 0 Euro. Beim Verkauf wird der Verkaufswert abzüglich Gebühren mit 27,5 Prozent KESt besteuert.
Anzahl der erhaltenen Coins oder TokenBitte Menge angeben.
Steuerpflichtig beim Erhalt. Bei DeFi-Staking, Lending oder der Überlassung von Kryptowährungen gegen Entgelt gilt der Zufluss als steuerpflichtiges Ereignis. Die KESt von 27,5 Prozent fällt auf den Marktwert beim Erhalt an. Der Einstandspreis für spätere Kursgewinne entspricht diesem Zuflusswert.
Marktwert pro Coin zum Zeitpunkt des ErhaltsBitte Kurs bei Zufluss angeben.
Anzahl der erhaltenen Coins oder TokenBitte Menge angeben.
Mining
Mining wird steuerlich anders behandelt als Staking und ist mit diesem Tool nicht zuverlässig berechenbar.
Gewerbliches Mining: Bei regelmäßigem, profitorientiertem Betrieb gilt Mining als Gewerbebetrieb. Einkünfte unterliegen dem progressiven Einkommensteuersatz bis 55 Prozent.
Hobby-Mining: Kleinmaßstäbliches Mining ohne Gewinnabsicht kann anders eingestuft werden. Die Abgrenzung ist individuell und nicht pauschal berechenbar.
Für Mining-Einkünfte bitte einen Steuerberater einschalten.
Verkauf
Bitte Verkaufsdatum angeben.
Preis pro Coin/Token in EUR, nicht der GesamtwertBitte gültigen Kurs angeben.
Verkaufte Menge & Asset
z.B. 0.5 BTC oder 10 ETHBitte gültige Menge angeben.
Nur zur Übersicht, beeinflusst die Berechnung nicht
Transaktionsgebühren (optional)
Börsen- oder Netzwerkgebühren, werden vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen
Nur zur Übersicht, beeinflusst die Berechnung nicht
Geltungsbereich
Dieses Tool berechnet einen einzelnen Verkaufsvorgang. Bei mehreren Käufen wird der gleitende Durchschnittspreis nach BMF-Methode berechnet. Krypto-zu-Krypto-Tausch (z.B. BTC gegen ETH) ist in Österreich nach §27b EStG kein steuerpflichtiger Vorgang. Für komplexe Portfolios bitte einen Steuerberater einschalten.
Bestand
Einstandspreis (Ø)
Kaufwert gesamt
Verkaufswert gesamt
Gebühren (abgezogen)
Gewinn / Verlust (netto)
KESt auf Zufluss (27,5 %)
Orientierungswert KESt (27,5 %)
Altbestand
Erworben vor dem 1.3.2021. Über 12 Monate gehalten: steuerfrei. Unter 12 Monaten gilt der progressive Einkommensteuersatz (0 bis 55 Prozent).
Neubestand
Erworben ab dem 1.3.2021. Gewinne unterliegen pauschal 27,5 Prozent KESt, unabhängig von der Haltedauer.
Staking
Klassisches Proof-of-Stake-Staking wird anders behandelt als DeFi-Staking, Lending oder die Überlassung von Kryptowährungen gegen Entgelt. Das Tool trennt diese Fälle, damit Zufluss und Verkauf nicht vermischt werden.
Mining
Bei gewerblichem Betrieb gilt progressiver Einkommensteuersatz. Zu komplex für dieses Tool. Steuerberater erforderlich.
Krypto-zu-Krypto
Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen sind in Österreich nach §27b EStG ausdrücklich kein steuerpflichtiger Realisierungsvorgang.
Gleitender Durchschnitt
Das BMF schreibt für Krypto den gewichteten Durchschnittspreis vor. Bei mehreren Käufen wird der Einstandspreis nach jedem Kauf neu berechnet.
Verlustausgleich
Verluste aus Krypto können seit 2022 mit anderen Kapitalgewinnen ausgeglichen werden. Details mit Steuerberater klären.
Gebühren
Transaktionsgebühren von Börse oder Netzwerk reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn und sollten erfasst werden.
Quellen: BMF Österreich · EStG §27b (Neuregelung Kryptowährungen 2022) · Keine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit · Stand 01.01.2026
Vereinfachte Vorab-Schätzung
Diese Berechnung geht von einem Einzelverkauf mit bekanntem Durchschnittspreis aus. Das Finanzamt verlangt FIFO getrennt je Wallet und Börse (BMF-Schreiben 06.03.2025, Rn. 103). Für mehrere Käufe und Verkäufe über das Steuerjahr brauchst du eine Krypto-Steuer-Software oder eine Steuerberatung.
Art der Transaktion
Verkaufsart
Auch der Tausch (z.B. BTC gegen ETH) ist in Deutschland innerhalb der Haltefrist ein steuerpflichtiger Vorgang wie ein Verkauf.
Haltefrist
Steuerfrei. Gewinne nach über 12 Monaten Haltezeit sind in Deutschland vollständig steuerfrei (§23 Abs. 1 Nr. 2 EStG, BMF 06.03.2025).
Einstandspreis
Direkt von Bitpanda, Coinbase oder Kraken ablesenBitte gültigen Durchschnittspreis angeben.
Gewichteter Durchschnittspreis
Vereinfachte Näherung, ersetzt kein FIFO je Wallet
–
Verkauf
Bitte Verkaufsdatum angeben.
Preis pro Coin/Token in EUR, nicht der GesamtwertBitte gültigen Kurs angeben.
Verkaufte Menge
z.B. 0.5 BTC oder 10 ETHBitte gültige Menge angeben.
Wird vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen
Dein persönlicher Steuersatz (Einkommensteuersatz)
25 %
Persönlicher Grenzsteuersatz
0 % – 45 % je nach Gesamteinkommen
0 %15 %25 %35 %42 %45 %
Kryptogewinne werden in Deutschland mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, nicht mit der Abgeltungssteuer. Den exakten Satz kennst nur du aus deiner Steuersituation.
Wie finde ich meinen Grenzsteuersatz?
Den genauen Wert findest du im ELSTER-Vorjahresbescheid oder auf deiner letzten Lohnsteuerbescheinigung. Faustregel anhand des zu versteuernden Jahreseinkommens:
€15.000 ≈ 14 %
€30.000 ≈ 26 %
€45.000 ≈ 32 %
€60.000 ≈ 37 %
€80.000 und mehr: bis 42 %
ab €277.826: 45 % Reichensteuersatz
Krypto-Gewinne werden auf dein zu versteuerndes Einkommen aufgeschlagen. Das Ergebnis kann den nächsthöheren Satz auslösen.
Geltungsbereich
Dieses Tool berechnet einen einzelnen Verkaufs- oder Tauschvorgang mit gewichtetem Durchschnittspreis. Das BMF-Schreiben vom 06.03.2025 verlangt FIFO getrennt je Wallet und Börse. Für vollständige Jahresabrechnungen über mehrere Wallets bitte eine Krypto-Steuer-Software oder einen Steuerberater einschalten.
Einstandspreis (Ø)
Kaufwert gesamt
Verkaufswert gesamt
Gebühren (abgezogen)
Gewinn / Verlust (netto)
Geschätzte Steuer
Staking-Ertrag
Steuerpflichtig beim Zufluss. Staking-Erträge zählen als sonstige Einkünfte (§22 Nr. 3 EStG) und sind beim Erhalt mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, sofern alle sonstigen Einkünfte zusammen die Freigrenze von 256 € im Jahr übersteigen. Die Haltefrist der erhaltenen Coins für einen späteren Verkauf beträgt weiterhin 1 Jahr (BMF 06.03.2025).
Marktwert pro Coin zum Zeitpunkt des ErhaltsBitte Kurs bei Zufluss angeben.
Anzahl der erhaltenen Coins oder TokenBitte Menge angeben.
25 %
Persönlicher Grenzsteuersatz
0 % – 45 %
Zuflusswert
Geschätzte Steuer auf Zufluss
Mining
Mining wird in Deutschland je nach Umfang unterschiedlich behandelt und ist mit diesem Tool nicht zuverlässig berechenbar.
Gewerbliches Mining: Bei regelmäßigem, profitorientiertem Betrieb mit eigener Infrastruktur gilt Mining als Gewerbebetrieb (§15 EStG). Einkünfte unterliegen dem progressiven Einkommensteuersatz zuzüglich Gewerbesteuer.
Privates Mining: Kleinmaßstäbliches Mining ohne Gewerbebetrieb fällt unter sonstige Einkünfte (§22 Nr. 3 EStG). Anschaffungskosten der geminten Coins entsprechen dem Marktwert bei Erhalt, Haltefrist für einen späteren Verkauf beträgt 1 Jahr.
Für Mining-Einkünfte bitte einen Steuerberater einschalten.
Haltefrist 1 Jahr
Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen sind nach über 12 Monaten Haltedauer vollständig steuerfrei (§23 EStG).
Krypto-zu-Krypto
Anders als in Österreich ist der Tausch zwischen Kryptowährungen in Deutschland innerhalb der Haltefrist ein steuerpflichtiger Vorgang wie ein Verkauf.
Persönlicher Steuersatz
Krypto-Gewinne unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern dem individuellen Einkommensteuersatz von 0 bis 45 Prozent.
Freigrenze 1.000 €
Liegen alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres zusammen unter 1.000 € Gewinn, bleibt der Gesamtbetrag steuerfrei. Bei Überschreitung ist der volle Betrag steuerpflichtig.
Staking-Freigrenze 256 €
Sonstige Einkünfte wie Staking-Erträge bleiben steuerfrei, wenn sie zusammen mit anderen sonstigen Einkünften 256 € im Jahr nicht übersteigen.
FIFO je Wallet
Das BMF schreibt FIFO getrennt nach Wallet und Börse vor. Dieses Tool nähert sich mit einem gewichteten Durchschnittspreis an.
Mining
Gewerblich oder privat, abhängig vom Umfang. Zu komplex für dieses Tool. Steuerberater erforderlich.
DAC8 ab 2026
Krypto-Börsen melden Transaktionen ab 2026 automatisch an die Finanzverwaltung.
Quellen: BMF-Schreiben vom 06.03.2025 (ersetzt 10.05.2022) · §23 EStG, §22 Nr. 3 EStG · Keine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit · Stand Juni 2026
Art der Berechnung
Safe-Haven-Selbstcheck · ESTV-Kreisschreiben Nr. 36
Damit Krypto-Kapitalgewinne als Privatvermögen steuerfrei bleiben, müssen alle fünf Kriterien erfüllt sein. Hake nur an, was du wirklich bestätigen kannst.
Details eingeben
Bitte gültigen Einstandspreis angeben.
Bitte gültigen Kurs angeben.
Bitte gültige Menge angeben.
Kaufwert gesamt
Verkaufswert gesamt
Gebühren (abgezogen)
Gewinn / Verlust
Steuer
Vermögenssteuer berechnen
Bitte gültigen Bestand angeben.
Jährlich publizierter Kurs der ESTV, abrufbar im ICTax-PortalBitte gültigen Steuerwert angeben.
Schweiz · Vermögenssteuer · ESTV
Steuerbarer Vermögenswert
In der Steuererklärung im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis deklarieren. Die effektive Steuer hängt vom Kanton und der Gemeinde ab und wird hier nicht berechnet.
Staking- und Mining-Erträge
Anders als Kapitalgewinne sind Staking- und Mining-Erträge in der Schweiz steuerpflichtiges Einkommen zum Marktwert bei Erhalt, unabhängig vom Safe-Haven-Status. Die genaue Einordnung als Vermögensertrag oder Erwerbseinkommen ist individuell und mit diesem Tool nicht berechenbar.
Safe-Haven-Regeln
Erfüllst du alle fünf Kriterien aus Kreisschreiben Nr. 36, gelten deine Kapitalgewinne als steuerfreies Privatvermögen.
Gewerbsmässiger Handel
Bei Nichterfüllung kann die ESTV deine Aktivität als gewerbsmässigen Wertschriftenhandel einstufen. Dann fallen Einkommenssteuer und AHV-Beiträge an.
Vermögenssteuer
Krypto-Bestände sind unabhängig vom Kapitalgewinn jährlich zum ESTV-Steuerwert als Vermögen zu deklarieren.
Kantonale Unterschiede
Der effektive Vermögenssteuersatz wird vom Wohnkanton und der Gemeinde bestimmt und variiert stark.
Quellen: ESTV-Arbeitspapier Kryptowährungen · Kreisschreiben Nr. 36 (Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel) · Keine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit · Stand Juni 2026