Deutschland · Stand August 2026

Krypto Steuer Deutschland: Haltefrist, Freigrenzen und FIFO

Deutschland behandelt Krypto grundlegend anders als Österreich. Statt eines festen Steuersatzes gilt dein persönlicher Tarif, dafür gibt es eine Haltefrist, nach der ein Verkauf steuerfrei bleibt. Wer aus Österreich kommt oder umgekehrt, sollte die Unterschiede kennen.

Nach deutschen Regeln rechnen

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Die Haltefrist ist der Kern

Krypto zählt in Deutschland zu den privaten Veräußerungsgeschäften. Wer eine Position länger als ein Jahr hält und danach verkauft, zahlt auf den Gewinn keine Steuer. Wer innerhalb des Jahres verkauft, versteuert den Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz.

Das ist der größte Unterschied zu Österreich, wo es keine Haltefrist gibt und stattdessen ein fester Satz von 27,5 Prozent gilt. Beide Systeme haben ihre Logik, aber sie führen bei denselben Vorgängen zu völlig verschiedenen Ergebnissen.

Haltefrist in Deutschland Ein Verkauf innerhalb eines Jahres nach Anschaffung wird mit dem persönlichen Steuersatz erfasst. Nach Ablauf eines Jahres bleibt der Gewinn steuerfrei. Innerhalb von 12 Monaten Persönlicher Steuersatz auf den Gewinn Nach 12 Monaten Gewinn bleibt steuerfrei HALTEFRIST 1 Jahr ab Anschaffung Jeder Tausch startet die Frist neu
Der zweite Halbsatz ist entscheidend: In Deutschland gilt der Tausch als Veräußerung. Jede Umschichtung setzt die Uhr für die neue Position auf null.

Ein Übertrag zwischen eigenen Wallets ist kein Tausch. Wer Bitcoin von einer Börse auf die eigene Hardware Wallet schickt, verkauft nichts und startet keine neue Frist. Das wird regelmäßig verwechselt, weil beides in Exporten gleich aussieht.

Freigrenzen, nicht Freibeträge

Eine Freigrenze wirkt anders als ein Freibetrag. Wird sie überschritten, ist nicht nur der übersteigende Teil steuerpflichtig, sondern der gesamte Betrag. Ein Euro zu viel kann daher den kompletten Gewinn erfassen.

Für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gilt eine jährliche Freigrenze von 1.000 Euro. Für sonstige Einkünfte, unter die etwa Erträge aus Lending fallen können, gilt eine gesonderte Grenze von 256 Euro. Beide beziehen sich auf das Kalenderjahr und auf die Summe aller entsprechenden Vorgänge.

Weitere Unterschiede zu Österreich

Dieselben Vorgänge, zwei Systeme
ThemaDeutschlandÖsterreich
SteuersatzPersönlicher Einkommensteuersatz27,5 % besonderer Satz
HaltefristEin Jahr, danach steuerfreiKeine
Tausch Krypto gegen KryptoVeräußerung, Frist startet neuNicht steuerwirksam
Zuordnung mehrerer KäufeFIFO je VerwahrungGleitender Durchschnitt je Verwahrung
VerlustvortragMöglich, auch RücktragNicht vorgesehen
Freigrenzen1.000 € und 256 €Keine eigene Freigrenze

FIFO bedeutet: Es gilt als zuerst verkauft, was zuerst gekauft wurde. Das wirkt sich unmittelbar darauf aus, ob eine verkaufte Position die Haltefrist erfüllt hat.

Bei Staking kann derselbe Coin zweimal erfasst werden

Erträge aus Staking, Mining und Lending gelten in Deutschland als sonstige Einkünfte und werden bereits beim Zufluss mit dem persönlichen Satz erfasst, sobald die Grenze von 256 Euro im Jahr erreicht ist.

Für die erhaltenen Coins beginnt danach eine eigene Haltefrist. Wer sie innerhalb eines Jahres verkauft, versteuert zusätzlich den Wertzuwachs seit dem Zufluss.

Beides zusammen kann denselben Coin zweimal treffen. Einmal beim Erhalt, einmal beim Verkauf innerhalb der Frist. Wer die Frist abwartet, vermeidet den zweiten Teil.

In Österreich ist es umgekehrt: Dort wird beim Zufluss nichts angesetzt, dafür beim Verkauf der volle Erlös. Zwei Systeme, zwei Zeitpunkte, dieselbe Tätigkeit.

Die Haltefrist steht zur Debatte

Es gibt politische Bestrebungen, die einjährige Frist abzuschaffen. Stand August 2026 gilt sie unverändert. Eine Änderung wäre frühestens ab dem Veranlagungszeitraum 2027 möglich und setzt die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat voraus.

Für die Planung heißt das zweierlei. Was heute gilt, gilt für dieses Jahr. Und wer eine Position gerade wegen der Frist hält, sollte die Entwicklung im Blick behalten, statt sich auf eine Regel zu verlassen, die in Diskussion steht.

Fehler, die aus dem Länderwechsel entstehen

  1. Österreichische Regeln in Deutschland anwendenWer annimmt, ein Tausch sei neutral, sammelt unbemerkt steuerpflichtige Vorgänge an und startet zugleich neue Haltefristen.
  2. Die Freigrenze wie einen Freibetrag behandelnBei Überschreitung ist der gesamte Gewinn erfasst, nicht nur der Teil darüber.
  3. FIFO ignorierenWelche Einheiten als verkauft gelten, entscheidet über die Haltefrist. Wer frei zuordnet, rechnet falsch.
  4. Verluste verfallen lassenAnders als in Österreich sind Vortrag und Rücktrag möglich. Wer sie nicht erklärt, verschenkt sie trotzdem.
  5. Beim Umzug nichts prüfenEin Wechsel des Steuerwohnsitzes zwischen den Ländern hat erhebliche Folgen für bestehende Bestände. Dieser Fall gehört immer in eine Beratung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Krypto-Steuer in Deutschland?

Es gibt keinen eigenen Satz. Gewinne innerhalb der Haltefrist werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz erfasst. Nach Ablauf eines Jahres bleibt der Gewinn steuerfrei.

Startet Staking die Haltefrist neu?

Die Behandlung von Erträgen aus Staking und ähnlichen Tätigkeiten und ihre Auswirkung auf Fristen ist ein Bereich, in dem die Auffassungen auseinandergehen und sich Regelungen geändert haben. Dieser Fall gehört fachlich geprüft.

Muss ich steuerfreie Verkäufe angeben?

Verkäufe nach Ablauf der Haltefrist führen nicht zu einer Steuer. Ob und wie sie dennoch anzugeben sind, hängt vom Einzelfall ab und sollte mit einer Steuerberatung geklärt werden.

Gilt die Haltefrist je Coin oder je Kauf?

Je erworbener Einheit, wobei die Zuordnung nach FIFO erfolgt. Deshalb kann ein Teil eines Bestands die Frist erfüllen und ein anderer nicht.

Offizielle Primärquellen: BMF Deutschland: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte · § 23 EStG

Quellen und Einordnung

  • Einkommensteuergesetz Deutschland, §22 und §23
  • Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu Kryptowerten

Diese Seite dient der allgemeinen Information und Bildung. Sie stellt keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Rechtsberatung dar. Beträge, Fristen und Verwaltungsauffassungen können sich ändern und sind im Einzelfall zu prüfen. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen.

Inhaltlicher Stand: August 2026