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R4X Tool · D/A/CH
Steuer-Check D/A/CH
Ermittle einen steuerlichen Orientierungswert für Krypto-Transaktionen. Wähle zuerst dein Steuerland, danach Import oder Einzelberechnung.
Lokal im Browser · ohne Registrierung · landabhängige Hinweise nach der Auswahl
Schritt 1 · Land wählen
Steuerland auswählen
Wähle das Land, nach dessen Regeln R4X deine importierten oder manuell eingegebenen Daten einordnet.
Berechnung nach §27b EStG mit 27,5 % KESt für Neubestand. Krypto-zu-Krypto-Tausche werden steuerneutral dokumentiert und führen den Einstand fort.
Rechtsstand Österreich: §27b EStG · Stand 13. Juli 2026
Was bedeutet "Standardfall"?
Schritt 2 · Import
R4X Steuer-Check-Export importieren
Export aus dem Portfolio-Tracker übernehmen
Datenlogik v2331Importiere den R4X Steuer-Check-Export aus dem Portfolio-Tracker. Die Berechnung verarbeitet deine Transaktionen nach den Steuerregeln des ausgewählten Landes.
Erstelle den Export für den Steuer-Check direkt im Portfolio-Tracker mit „R4X Steuer-Check-Export erstellen“.
Ein Vorgang, zwei Schritte
Export schon erstellt? Dann direkt mit 02 weitermachen.
Vor 1. März 2021Neubestand
Ab 1. März 2021
01.03.2021
Mining wird steuerlich anders behandelt als Staking und ist mit diesem Tool nicht zuverlässig berechenbar.
Dieses Tool berechnet einen einzelnen Verkaufsvorgang. Bei mehreren Käufen wird der gleitende Durchschnittspreis nach BMF-Methode berechnet. Krypto-zu-Krypto-Tausch (z.B. BTC gegen ETH) ist in Österreich nach §27b EStG kein steuerpflichtiger Vorgang. Für komplexe Portfolios bitte einen Steuerberater einschalten.
Bestmöglich recherchiert, ohne Gewähr. Steuergesetze können sich ändern, auch rückwirkend. Diese Übersicht ist keine Steuerberatung, sondern ein Orientierungswert. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Rechtslage und die Einschätzung einer zugelassenen Steuerberatung.
Altbestand
Erworben vor dem 1.3.2021. Über 12 Monate gehalten: steuerfrei. Unter 12 Monaten gilt der progressive Einkommensteuersatz (0 bis 55 Prozent).
Neubestand
Erworben ab dem 1.3.2021. Gewinne unterliegen pauschal 27,5 Prozent KESt, unabhängig von der Haltedauer.
Staking
Klassisches Proof-of-Stake-Staking wird anders behandelt als DeFi-Staking, Lending oder die Überlassung von Kryptowährungen gegen Entgelt. Das Tool trennt diese Fälle, damit Zufluss und Verkauf nicht vermischt werden.
Mining
Bei gewerblichem Betrieb gilt progressiver Einkommensteuersatz. Zu komplex für dieses Tool. Steuerberater erforderlich.
Krypto-zu-Krypto
Tauschvorgänge zwischen Kryptowährungen sind in Österreich nach §27b EStG ausdrücklich kein steuerpflichtiger Realisierungsvorgang.
Gleitender Durchschnitt
Für österreichisches Krypto-Neuvermögen gilt ab 01.01.2023 der gleitende Durchschnittspreis. Der Import aus dem Portfolio-Tracker bildet diesen Durchschnitt pro Kryptowährung und pro Verwahrungseinheit, also nicht global über alle Börsen und Wallets hinweg.
Verlustausgleich
Verluste aus Krypto können seit 2022 mit anderen Kapitalgewinnen ausgeglichen werden. Details mit Steuerberater klären.
Gebühren
Anschaffungsnebenkosten erhöhen grundsätzlich den Einstand. Verkaufs- und Abwicklungskosten dürfen bei Einkünften zum besonderen Steuersatz aufgrund des Abzugsverbots nach §20 Abs. 2 Z 3 EStG grundsätzlich nicht abgezogen werden.
Nur verwenden, wenn alle verkauften Einheiten denselben Haltefrist-Status haben. Bei gemischten Kaufdaten berechnet der Import die einzelnen FIFO-Anteile.
je nach Gesamteinkommen
Wie wähle ich einen sinnvollen Näherungssatz?
- €15.000 ≈ 14 %
- €30.000 ≈ 26 %
- €45.000 ≈ 32 %
- €60.000 ≈ 37 %
- €80.000 und mehr: bis 42 %
- ab €277.826: 45 % Reichensteuersatz
Dieses Tool berechnet einen einzelnen Verkaufs- oder Tauschvorgang mit gewichtetem Durchschnittspreis. Im Import nutzt R4X FIFO je Wallet und Börse als konsistent angewendete Vereinfachungsmethode. Das BMF-Schreiben vom 06.03.2025 lässt bei fehlender Einzelzuordnung auch die Durchschnittsmethode zu. Für vollständige Jahresabrechnungen über mehrere Wallets bitte die gewählte Methode konsistent dokumentieren.
Mining wird in Deutschland je nach Umfang unterschiedlich behandelt und ist mit diesem Tool nicht zuverlässig berechenbar.
Bestmöglich recherchiert, ohne Gewähr. Steuergesetze können sich ändern, auch rückwirkend. Diese Übersicht ist keine Steuerberatung, sondern ein Orientierungswert. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Rechtslage und die Einschätzung einer zugelassenen Steuerberatung.
Haltefrist 1 Jahr
Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen sind nach über 12 Monaten Haltedauer vollständig steuerfrei (§23 EStG).
Krypto-zu-Krypto
Anders als in Österreich ist der Tausch zwischen Kryptowährungen in Deutschland innerhalb der Haltefrist ein steuerpflichtiger Vorgang wie ein Verkauf.
Persönlicher Steuersatz
Krypto-Gewinne unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern dem individuellen Einkommensteuersatz von 0 bis 45 Prozent.
Freigrenze 1.000 €
Liegen alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres zusammen unter 1.000 € Gewinn, bleibt der Gesamtbetrag steuerfrei. Bei Überschreitung ist der volle Betrag steuerpflichtig.
Staking-Freigrenze 256 €
Sonstige Einkünfte wie Staking-Erträge bleiben steuerfrei, wenn sie zusammen mit anderen sonstigen Einkünften unter 256 € im Jahr bleiben. Ab 256 € ist der volle Betrag steuerpflichtig.
FIFO je Verwahrung
Die Import-Berechnung trennt nach nachvollziehbarer Verwahrung, also Plattform, Wallet oder Börsenaccount. Die manuelle Einzelberechnung oben bleibt nur eine vereinfachte Näherung.
Mining
Gewerblich oder privat, abhängig vom Umfang. Zu komplex für dieses Tool. Steuerberater erforderlich.
DAC8/KStTG ab 2026
Erfasste Anbieter sammeln für den Meldezeitraum 2026 bestimmte Nutzer- und Transaktionsdaten; die ersten Meldungen für 2026 erfolgen 2027. Das gilt nicht pauschal für jede Wallet oder jede Transaktion.
Verlustvor- und Rücktrag
Nicht verrechnete §23-Verluste mindern nach Maßgabe des §10d Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften im unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in Folgejahren. Eine Verrechnung mit Gehalt oder Aktiengewinnen ist ausgeschlossen (§23 Abs. 3 EStG).
Sind alle fünf Kriterien erfüllt, kann gewerbsmässiger Wertschriftenhandel in der Vorprüfung ausgeschlossen werden. Ist ein Kriterium nicht erfüllt, folgt daraus nicht automatisch Gewerbsmässigkeit; dann ist eine Gesamtwürdigung nötig.
Anders als Kapitalgewinne sind Staking- und Mining-Erträge in der Schweiz steuerpflichtiges Einkommen zum Marktwert bei Erhalt, unabhängig vom Safe-Haven-Status. Die genaue Einordnung als Vermögensertrag oder Erwerbseinkommen ist individuell und mit diesem Tool nicht berechenbar.
Bestmöglich recherchiert, ohne Gewähr. Steuergesetze können sich ändern, auch rückwirkend. Diese Übersicht ist keine Steuerberatung, sondern ein Orientierungswert. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Rechtslage und die Einschätzung einer Steuerberatung in deinem Kanton.
Safe-Haven-Regeln
Sind alle fünf Kriterien erfüllt, ist gewerbsmässiger Wertschriftenhandel nach der Vorprüfung ausgeschlossen. Die private Einordnung bleibt eine Frage des Gesamtbilds.
Gewerbsmässiger Handel
Das Verfehlen eines Kriteriums macht den Handel nicht automatisch gewerbsmässig. Es löst eine Gesamtprüfung der Umstände aus; bei gewerbsmässiger Einordnung können Einkommenssteuer und Sozialabgaben anfallen.
Vermögenssteuer
Krypto-Bestände sind unabhängig vom Kapitalgewinn jährlich zum ESTV-Steuerwert als Vermögen zu deklarieren.
Kantonale Unterschiede
Der effektive Vermögenssteuersatz wird vom Wohnkanton und der Gemeinde bestimmt und variiert stark.